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Beim Arzt

Die ärztliche Begleitung bei einer Bipolaren Störung ist sehr wichtig, um die extremen Schwankungen medikamentös und/oder mit gesprächstherapeutischer Unterstützung etwas einzugrenzen. Essentiell in diesem Rahmen ist es auch, einen guten Umgang mit der eigenen Krankheit zu erlernen.

Leider ist es sehr oft so, dass die Betroffenen in einer manischen Phase einen Arzt ablehnen und die Medikamente absetzen, weil es ihnen „so gut geht“. Für die Angehörigen können dieses die problematischsten Phasen der Krankheit sein. Im anderen Extrem, in einer tiefen Depression, reichen die Ressourcen der Betroffenen oftmals nicht mehr aus, um den Gang zum Arzt und den Einsatz der notwendigen Therapie überhaupt anzugehen.

In beiden Phasen ist es für die nahen Angehörigen wichtig über die Situation informiert ,und im Idealfall, als „begleitende Expert*innen“ angehört zu werden (siehe auch „Einbeziehung von Angehörigen“). Ein Recht auf diese Mitwirkung gibt es nicht. Nur, wenn der Betroffene in einer einsichtigen Phase sein Einverständnis hierzu gegeben hat (am Besten schriftlich - siehe auch „Behandlungsvereinbarungen“), darf das medizinische Personal den Angehörigen überhaupt Auskunft geben oder in den Behandlungsprozess mit einbeziehen. Der Betroffene kann allerdings seine schriftliche Vereinbarung zu jeder Zeit zurückziehen. Das heißt, alle Kontaktaufnahmen mit den Therapeut*innen, um selber ein vielleicht sachlicheres Bild über das Verhalten des Betroffenen zu schildern, oder auch um dem Betroffenen eine informierte Hilfestellung leisten zu können, geht nur mit der Einwilligung des/der Betroffenen. In Fällen, in denen die Familie dem Arzt oder der Ärztin schon jahrelang bekannt ist, kann es sein, dass die Auslegung zu Gunsten der Angehörigen etwas flexibler gehandhabt wird.

Im Rahmen dessen, was angesichts der Wünsche und dem Verhalten des Betroffenen möglich ist, wäre eine Begleitung zum Arzt/zur Ärztin, zum Psychiater/zur Psychiaterin oder zum Therapeuten/zur Therapeutin hilfreich. So kann zumindest ein Kurzgespräch zu Dritt geführt werden über das, was An- und Zugehörige in den Krankheitsphasen unterstützend leisten könnten.    

MW 10.03.2026

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