Für einige rechtliche Fragestellungen haben wir allgemeine Informationen zusammengestellt:
Rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht
Oft werden der DGBS jedoch konkrete Fragen zu juristischen Angelegenheiten gestellt, die wir nicht beantworten dürfen. Das Rechtsdienstleistungsgesetz bestimmt, dass grundsätzlich nur Rechtsanwält*innen in konkreten fremden Angelegenheiten juristische Fragen klären dürfen. Wenden Sie sich bei Bedarf bitte an entsprechende Anwält*innen in Ihrer Region.
Für sozialrechtliche Fragen gibt es Fachanwält*innen für Sozialrecht. Zudem gibt es Fachanwält*innen für Familienrecht und bei arbeitsvertraglichen Fragen Fachanwält*innen für Arbeitsrecht. Fachanwält*innen für Betreuungs- und Unterbringungsrecht gibt es nicht. Hier empfiehlt sich eine Nachfrage nach Rechtsanwält*innen, die selbst Betreuer*innen sind oder zumindest Kenntnisse auf diesem Gebiet haben. Adressen erhalten Sie bei der Anwaltskammer in Ihrer Wohnregion.
Im Falle von Mittellosigkeit können Sie sich in den meisten Bundesländern an das für Sie zuständige Amtsgericht wenden und dort bei der Rechtsantragsstelle einen Beratungshilfeschein beantragen. Anwält*innen rechnen dann die Vergütung direkt mit der Justizkasse ab. Wichtig: Der Beratungshilfeschein muss vor der Konsultation eines/r Anwält*in beantragt werden!
Allgemeine betreuungsrechtliche Auskünfte erteilen auch die örtlichen Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine, jedenfalls für Bevollmächtigte und ehrenamtliche Betreuende.
Stand: August 2023, BW & NS
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18.09.2025Save the Date – 24. DGBS Jahrestagung 2025 in Augsburg
Weitere Info und das Programm werden sehr bald hier veröffentlicht.