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Rechtliche Aspekte: Behandlungsvereinbarung

Behandlungsvereinbarung / Klinikvereinbarung / Patientenvereinbarung

Einige (wenige) Kliniken schließen mit ihren Patient*innen eine Vereinbarung darüber ab, wie sie bei einem nächsten Klinikaufenthalt behandelt werden wollen, welche Vertrauenspersonen benachrichtigt werden sollen und einiges mehr. Die Behandlungsvereinbarung kann eine sinnvolle Möglichkeit der Vorsorge für Menschen mit Psychiatrieerfahrung sein. Wer damit rechnen muss, wegen einer erneuten schweren Krise in eine Klinik zu müssen, weiß in der Regel, welche Behandlung guttut und welche nicht. So kann mit den Behandelnden „eine Vereinbarung darüber getroffen werden, wie bei einem nächsten Aufenthalt behandelt werden soll. Patient*in und Behandelnde besprechen den Willen und die Wünsche und legen das Vereinbarte schriftlich nieder in der Behandlungsvereinbarung.

Rechtlich gesehen ist die Behandlungsvereinbarung einer Patientenverfügung gleichgestellt: Der schriftlich festgehaltene Wille muss befolgt werden. Die Behandlungsvereinbarung hat aber zwei Vorteile: zum Einen kann niemand später die Einwilligungsfähigkeit in Frage stellen, (der Behandelnde hat ja ausführlich mit der/dem Betroffenen geredet und keine Zweifel daran gehabt), zum Anderen werden im Gespräch eventuell nicht zu realisierende Wünsche des/der Betroffenen ausdiskutiert. Man kann auch eher darauf vertrauen, dass sich die Behandelnden an die Vereinbarungen halten, denn sie müssen ansonsten sehr genau begründen, warum sie entgegen der Wünsche gehandelt haben.

Leider bieten noch viel zu wenige Kliniken eine Behandlungsvereinbarung an, zum einen ist sie zeitintensiv und zum anderen sind die Patient*innen bei der Entlassung aus der Klinik oft noch nicht fähig, in einem langen Gespräch das Geschehene zu reflektieren und daraus zukünftige Wünsche zu formulieren. Zielführend kann z.B. bei Weiterbehandlung in der angeschlossenen PIA (Psychiatrischen Institutsambulanz) oder Tagesklinik die Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt sein.

Fragen Sie Ihre zuständige Klinik, oder regen Sie dieses Angebot an, die Betroffenen und Angehörigen der DGBS unterstützen Sie gerne dabei.

Zum Muster der Bielefelder Behandlungsvereinbarung

 

Zu rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht

Zu Zwangseinweisung/-behandlung

Stand: August 2023, BW & NS

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