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Krisenplan/Vorsorgevollmacht

„Wofür ist ein Krisenplan gut und wie erstelle ich ihn?“

Einen Krisenplan erstellen Sie in möglichst symptomfreien Zeiten gemeinsam mit Menschen, denen Sie vertrauen. Darin wird festgelegt, was geschehen und veranlasst werden soll, falls es wieder zu einer Krise kommen sollte und Sie dann selbst vielleicht nicht mehr in der Lage sind, die richtigen Schritte einzuleiten.

Wesentliche Punkte wären etwa:

Eine Möglichkeit, solche Dinge kurz und knapp zu regeln und diese Informationen immer bei sich zu führen ist der Krisenpass.

Für den letzten Punkt ist eine Vorsorgevollmacht sehr wichtig. Sie regelt, wer im Fall einer Krise für die Betroffene/den Betroffenen in welchem Umfang oder in welchen Bereichen tätig werden darf. Dabei sucht man sich selbst eine Person seines Vertrauens aus, der man diese Vollmacht ausstellt. Man sollte mit dieser Person gemeinsam ausführlich besprechen, was man sich im Krisenfall wünscht und sie darüber informieren, dass man sie in der Vollmacht einsetzen möchte. Die bevollmächtigte Person kann jedoch nicht dazu verpflichtet werden, die Vollmacht im Bedarfsfall auszuüben. Hier gibt es eine Broschüre vom Ministerium inklusive Vorlage für eine Vorsorgevollmacht.

Falls Sie eine Patientenverfügung und/oder eine Behandlungsvereinbarung mit einer Klinik verfasst haben, sollten Sie diese zusammen mit dem Krisenplan dem/den Menschen Ihres Vertrauens übergeben.

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