Leider sind psychische Erkrankungen bei nicht wenigen Menschen noch immer mit einem Makel behaftet, obwohl jede*r davon betroffen sein kann. Für viele Menschen mit einer psychiatrischen Diagnose stellt sich deshalb die Frage „Wem sage ich es und wann?“
Auf jeden Fall sollten Sie im engsten Familien- und Freundeskreis mit offenen Karten spielen, denn dies erklärt Ihr bisweilen „merkwürdiges“ Verhalten; Ihr nahes Umfeld kann Ihnen beim Erkennen von Frühsymptomen helfen und Sie beim Ergreifen von notwendigen Gegenmaßnahmen unterstützen, die eventuell einen Klinikaufenthalt vermeiden können – vorausgesetzt, Sie leben in einigermaßen harmonischen Verhältnissen.
Ansonsten gilt es Fingerspitzengefühl zu zeigen, was Ihren weiteren Freundes- und Bekanntenkreis betrifft. Bei der Eröffnung einer solch' unbequemen Wahrheit scheiden sich manchmal die wahren von den doch nicht so guten Freunden, also rechnen Sie hier lieber mit gewissen Verlusten.
Auch am Arbeitsplatz sollte man Vorsicht walten lassen: Leider warten manche Kollegen nur auf eine Gelegenheit und einen Anlass, um sich selbst auf Kosten eines erkrankten Kollegen in ein besseres Licht zu stellen. Dagegen kann es von Vorteil sein, Ihren Arbeitgeber zu unterrichten, besonders wenn Sie aufgrund Ihrer Erkrankung über einen Schwerbehindertenausweis verfügen. (Sie sind jedoch nicht verpflichtet die genaue Diagnose mitzuteilen.) Falls Sie ein solches Gespräch suchen, bitten Sie darum, diese Information vertraulich zu behandeln. Doch auch hier gilt: Entscheiden Sie nach Ihrem Gefühl, ob Sie sich zu Ihrer besonderen Disposition bekennen möchten oder lieber doch nicht.
In der Beratung erreichen uns immer wieder Anfragen dazu, ob man dazu verpflichtet ist, seinen Arbeitgeber von der Erkrankung zu erzählen, insbesondere bei Bewerbungsverfahren. Dies ist in jedem Fall eine sehr berechtigte und wichtige Frage, die viele Betroffene bewegt. Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem vom konkreten Arbeitsplatz, von der Art der Frage im Bewerbungsverfahren und vom allgemeinen Diskriminierungsschutz. Sie ist aber in jedem Fall nicht einfach zu beantworten. Wir übernehmen daher keine rechtliche Gewähr für nachfolgende Hilfestellung, die Sie bei Bedarf juristisch prüfen lassen sollten:
Allgemein gilt der wahrscheinlich der Schutz durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Psychische Erkrankungen wie die Bipolare Störung können unter den Begriff der Behinderung fallen – vor allem, wenn sie länger andauern oder die Teilhabe am Berufsleben beeinträchtigen. Daher sollte hier das AGG greifen: Das bedeutet: Diskriminierung wegen einer (auch psychischen) Behinderung ist verboten. Und Bewerber*innen dürfen wegen ihrer Krankheit nicht benachteiligt werden.
Hilfestellung bei der Frage, ob und wie man über die eigene Erkrankung sprechen könnte oder sollte bietet zudem die Seite "Sag' Ich's".
Wenn Sie bereits verrentet sind oder als freiberuflich Tätige*r nicht den Verlust des Arbeitsplatzes zu befürchten haben, möchten wir Ihnen nahelegen, offen mit Ihrer Erkrankung umzugehen. Wir werden dem Stigma auf lange Sicht nur begegnen können wenn wir den „Normalen“ zeigen, dass man mit so einer seelischen Beeinträchtigung durchaus umgehen kann und man keine Angst vor uns davon Betroffenen zu haben braucht. Wir (die Verfasser) haben fast nur gute Erfahrungen mit so einem Vorgehen gemacht. In den meisten Fällen, wenn das Gespräch auf dieses Thema kommt, hört man: „Ach ja, mein Bruder/meine Nichte/ein Freund hat das auch...“
Neben dem öffentlichen oder Fremd-Stigma beeinträchtigt uns allerdings auch das Selbst-Stigma. Unsere wahrnehmbaren Unterschiede zu nichtbetroffenen Sozialpartner*innen nutzen wir „gekonnt“ zum Benennen negativer Stereotypen, die sich in negativen Vorstellungen von uns äußern können, wie z.B. Inkompetenz oder Charakterschwäche etc. Stimmen wir dem mit niedrigem Selbstwert zu, hat unser eigener Stigmaprozess schon volle Fahrt aufgenommen bis hin zur Selbstdiskriminierung. Als Verhaltensreaktion kann es soweit gehen, dass reale Möglichkeiten, wie etwa eine Job- oder Wohnungssuche, gar nicht mehr wahrgenommen werden. Bewältigungsstrategien können hier, wie auch oben beschrieben, sein:
Hier ein Beispiel für eine Kosten/Nutzenabwägung beim "Outen":
| Du musst dir keine Gedanken darüber machen, deine Krankheit zu verbergen. | Andere könnten deiner Erkrankung oder deiner Offenheit ablehnend gegenüber stehen. |
| Du kannst mit deinem Alltag umgehen. | Andere könnten hinter deinem Rücken über dich reden. |
| Andere könnten sich anerkennend äußern. | Andere könnten dich sozial ausgrenzen, z.B. nicht mehr zu Festen einladen. |
| Andere könnten ähnliche Erfahrungen gemacht haben. | Du könntest fürchten, dass andere dich bemitleiden werden. |
| Du könntest jemanden finden, der dich in der Zukunft unterstützen kann. | Du könntest Dir Gedanken darüber machen, was andere über Dich denken. |
| Du stärkst dein Selbstwertgefühl und deine Handlungsfähigkeit. | Du könntest fürchten, dass andere dich bemitleiden werden. |
| Du bist ein lebendiges Beispiel gegen Stigma. | Künftige Rückfälle könnten belastender sein, wenn alle zuschauen. |
| Am Trialog gemeinsam zu wachsen kann alle beteiligten Parteien im Umgang mit dem Stigma und untereinander stärken. | Angehörige oder andere Personen könnten wütend darüber sein, dass du deine Erkrankung offen gelegt hast. |
Ein Programm, das in diesem Bereich für Betroffene ebenfalls hilfreich sein könnte ist: "In Würde zu sich stehen".
Überarbeitet 2025, NS
06.01.2026Angehörigengruppe Bipolare Erkrankungen
Angehörigengruppe Bipolare Erkrankungen10.12.2025Film und Diskussion
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