"Wie kann man finanziellen Ruin in der Manie verhindern?"
Indem man – d.h. im Optimalfall Betroffener und Angehörige gemeinsam – in gesunden Phasen Vorsorge trifft, z.B. durch gesetzlich geregelte Betreuungsvollmachten oder durch im Krisenplan festgehaltene familieninterne Absprachen (rechtzeitig EC-Karte und/oder Kreditkarte abgeben).
In akuten Fällen kann man versuchen, eine Betreuung für finanzielle Angelegenheiten per Schnellverfahren zu erwirken. Dies ist allerdings eine Maßnahme, die gegen den Willen des (akut manischen) Betroffenen durchgeführt wird und sollte nur im Notfall gewählt werden.
Die beste Vorsorge bleibt nicht zuletzt: auf Frühwarnsymptome einer Manie achten und rechtzeitig reagieren bzw. gegensteuern (Reizabschirmung, auf ausreichend Schlaf achten, in Absprache mit dem Arzt manievorbeugende Medikation erhöhen).
14.09.2024Seminar für Angehörige
12.09.2024SAVE THE DATE: DGBS Jahrestagung
22.06.20243. Trialogisches Statussymposium
30.03.2024Beitrag zum Internationalen Tag der Bipolaren Störungen
Zum 30.03.24, der Internationale Tag der Bipolaren Störungen (World Bipolar Day) finden Sie hier die Pressemitteilung der DGBS.