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Verdacht auf Bipolare Störung bei Partner/Familienmitglied

Wenn Sie die Vermutung haben, dass ein Mitglied Ihrer Familie, Ihr Partner, ein Freund oder Kollege an einer Bipolaren Störung leidet, beachten Sie bitte folgende Grundsatzinformationen. Eine Bipolare Störung ist eine schwere psychische Erkrankung und NICHT die Folge einer bloßen Laune, einer schwachen Persönlichkeit oder eines „falschen“ Lebensstils. Die Entstehung dieser Erkrankung ist zwar bis heute nicht vollständig geklärt, man geht aber von dem Zusammenspiel einer genetischen Disposition („Vulnerabilität“) und sozialen Faktoren aus. So können z.B. Stresssituationen oder traumatische Erfahrungen den Ausbruch der Erkrankung begünstigen. Eine wichtige Erkenntnis ist aber gesichert: Je früher die Behandlung beginnt, desto erfolgreicher ist meist der Therapieverlauf. Denn Bipolare Störungen zählen trotz ihrer Schwere zu den psychischen Erkrankungen, die gut behandelbar sind und den Betroffenen Raum für ein erfülltes, „normales“ berufliches und privates Leben lassen. Zunächst ist dafür aber eine fachlich fundierte Diagnose, d.h. durch einen Facharzt für Psychiatrie, vonnöten. Um die Diagnose exakt stellen zu können, ist es von großem Vorteil, wenn Arzt, Betroffener und Angehörige gemeinsam (!) die bisherigen psychischen Auffälligkeiten betrachten. Oftmals dauert es allerdings sehr lange, bis die Betroffenen den Weg zum Facharzt finden. Das hängt zum einen mit der vor allem für die Manie typischen fehlenden Krankheitseinsicht und zum anderen mit der Angst vor Stigmatisierung zusammen. Dass letztere Sorge durchaus berechtigt ist, wird verständlich, wenn wir uns anschauen, wie in unserer Gesellschaft leider immer noch über psychisch Kranke geredet wird: Entweder gar nicht (Tabuisierung) oder als Verbrecher (Stigmatisierung). Wer möchte da schon als Verrückter abgestempelt werden?

Sprechen Sie den Betroffenen also in jedem Fall ruhig und behutsam auf mögliche Maßnahmen an (Ich-Botschaften!). Stellen Sie ihm Adressen und Telefonnummern von Fachärzten, Kliniken oder Selbsthilfegruppen bzw. auch Internetlinks zur Verfügung. Bieten Sie ihre Begleitung z.B. zum Psychiater an, aber haben Sie auch Verständnis dafür, wenn gerade beim Erstkontakt der Betroffene lieber alleine gehen möchte. Im Fall einer akuten Suizidgefahr können Sie die Notruf-Telefonnummern von der Ambulanz der nächstgelegenen psychiatrischen Klinik oder auch vom sozialpsychiatrischen Dienst kontaktieren.

Und wenn das nichts bringt? Sie tun alles, um Ihren Partner/Vater/Sohn/Freund zum Arzt zu bringen – aber er/sie will nicht? Leider müssen viele Angehörige die leidvolle Erfahrung machen, dass sie mit all ihren Bemühungen gegen eine Wand anrennen. Da es nun mal unglücklicherweise kein Patentrezept hin zur Krankheitseinsicht gibt (deren Nichtvorhandensein in der Manie ein Krankheitssymptom an sich ist!), ist der einzige Ratschlag, den man hier geben kann: es auf eine sanfte und wohlwollende Weise immer weiter zu versuchen!

Lesen Sie dazu auch den Text unter dem Unterpunkt fehlende Krankheitseinsicht.

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