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Vorsorge/Krisenplan

Welche Chance bietet ein Krisenplan und was haben Angehörige damit zu tun?

In einem persönlichen Krisenplan werden Maßnahmen schriftlich festgehalten, die im Krisenfall zu ergreifen sind. Der Krisenplan sollte in stabilen Zeiten und in ruhiger Atmosphäre von Betroffenen und mindestens einer Vertrauensperson (im Idealfall auch in Absprache mit behandelnden Ärzten/Therapeuten) gemeinsam erstellt werden.

Mögliche Inhalte: Frühwarnsymptome Depression/Manie, aktuelle Medikation, bereits als wirksam erwiesene Notfallmedikation bzw. andere Maßnahmen zum Gegensteuern, finanzielle Maßnahmen, Notfallrufnummern der Behandelnden/der nächsten psychiatrischen Ambulanz/des sozialpsychiatrischen Dienstes, Rufnummer der zu benachrichtigenden Angehörigen, etc.

Durch einvernehmliches Unterschreiben wird der Krisenplan „verbindlich“ (wenngleich es kein rechtsverbindliches Dokument!). Er kann vor allem Angehörige dabei unterstützen, zu Beginn einer neuen Krankheitsphase Einfluss auf Betroffene zu nehmen, denn diese haben ja durch Unterschrift den verschiedenen Maßnahmen zugestimmt.

Auf unserer Website finden Sie einen Krisenpass zum Download. Denken Sie gegebenenfalls auch über eine Vorsorgevollmacht und/oder Patientenverfügung nach und besprechen Sie diese Möglichkeit gemeinsam. Weiterhin können mit der zuständigen Klinik sogenannte Behandlungsvereinbarungen getroffen werden.

Stand: 22.01.2022, BW & NS

 

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