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Satzung

§ 1: Name, Sitz, Geschäftsjahr

  1. Der eingetragene Verein führt den Namen Deutsche Gesellschaft für Bipolare Störungen e.V. (DGBS)
  2. Der Sitz des Vereins ist Frankfurt am Main
  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

§ 2: Zweck und Aufgaben des Vereins

  1. Zwecke des Vereins sind die Förderung des Gesundheitswesens, der Volksbildung, des bürgerschaftlichen Engagements im Sinne des Gedankens der Selbsthilfe sowie von Wissenschaft und Forschung.
  2. Diese Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch:
    • die Beratung und Unterstützung von an Bipolaren Störungen erkrankten Menschen und ihren Angehörigen unter Zugrundelegung des Gedankens der Hilfe zur Selbsthilfe;
    • die Förderung und Unterstützung von Forschung und Lehre auf dem Gebiet der Bipolaren Störungen;
    • die einer Aktivitäten, die einer besseren Versorgung von bipolar erkrankten Menschen dienen;
    • die Vertretung der Anliegen und Interessen seiner Mitglieder gegenüber Regierung, Parlament, nationalen und internationalen Behörden und gesellschaftlichen Gruppen;
    • die Zusammenarbeit auf nationaler und internationaler Ebene mit Organisationen gleicher Zielsetzung;
    • die Information und Beratung von Betroffenen, Angehörigen und Interessierten z.B. durch Erarbeitung und Bereitstellung von Informationsmaterial und Einrichtung einer Beratungsstelle/möglichkeit;
    • Erfahrungsaustausch, Koordinierung gleichartiger Bestrebungen und Durchführung gemeinsamer Aktionen der Mitglieder und Gliederungen des Vereins;
    • Aktivitäten, die der Verbesserung der Qualität in der Versorgung bipolar erkrankter Menschen dienen;
    • die Unterstützung bei der Gründung und dem Erhalt von Selbsthilfegruppen;
    • die Vertretung der Anliegen der Mitglieder der DGBS in der Öffentlichkeit;
    • die Pflege und Stärkung des sozialen Bewusstseins der Bevölkerung;
    • Einwirkung auf Regierung und Parlament zur Anregung gesetzlicher Regelungen sowie bei der Beratung und Änderung bestehender Gesetze, die Menschen mit Bipolaren Störungen betreffen;
    • Interessenvertretung in den Bereichen, die Angelegenheiten von an Bipolaren Störungen erkrankten Menschen betreffen, gegenüber den Verwaltungen in Bund, Ländern, Kommunen und Sozialleistungsträgern;
    • Zusammenarbeit mit öffentlichen und wissenschaftlichen Organisationen mit vergleichbarer Zielsetzung, Mitwirkung in Fachorganisationen sowie Anregung und Unterstützung von Wissenschaft und Forschung;
    • Förderung von Forschung und Lehre über die Ursachen und Therapie der Bipolaren Störungen und die Förderung der Volks- und Berufsbildung;
    • die Herausgabe von Publikationen zur Aufklärung der Öffentlichkeit in allen vorhandenen Medien;
    • Ausrichtung von Fachveranstaltungen (z.B. Vorträge, Diskussionsrunden, Seminare, Kongresse);
    • die Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft, Apothekern und anderen Fachberufen, der Industrie, Universitäten, den Behörden und Körperschaften, um sich auszutauschen und die gewonnenen Erkenntnisse im Sinne des Satzungszweckes zu verwerten.

Die vollständige Satzung der DGBS



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