Hier kann eine offene Aussprache mit dem Arbeitgeber/Klassenlehrer/Tutor oder mit dem Schulpsychologen/studentischen psychologischen Dienst hilfreich sein (siehe auch den Punkt „Wie gehe ich mit dem Stigma einer psychischen Erkrankung um?“). In den allermeisten Fällen werden Sie auf Verständnis und Hilfsbereitschaft treffen. Weisen Sie Ihren Gesprächspartner auf die Website der DGBS hin und fordern Sie ihn auf, sich hier zu informieren. Als psychisch Erkrankter stehen Sie unter einem besonderen Schutz – nutzen Sie diesen! Dieser Schutz gilt in besonderem Maß, wenn Sie aufgrund der Erkrankung über einen Schwerbehindertenausweis verfügen.