Mit Bipolaren Störungen im Ausland
Für Menschen mit Bipolaren Störungen ist es wichtig, bei der Planung von Auslandsaufenthalten oder Urlaubsreisen einige Vorsichtsmaßnahmen zu treffen:
- Zeitumstellungen können den Schlafrhythmus und die Stabilität der Stimmung beeinflussen. Daher ist es ratsam, sich auf diese Veränderungen vorzubereiten, etwa durch eine schrittweise Anpassung der Schlafenszeiten vor der Reise.
- Vor der Abreise sollten Betroffene die Bedingungen ihrer privaten Auslandskrankenversicherung genau prüfen. Manche Versicherungen schließen Leistungen bei bestehenden Vorerkrankungen, d.h. bei Vorliegen der Diagnose Bipolare Störung und dann Auftreten einer akuten Krankheitsphase im Urlaub, aus. Insbesondere könnten so die Kosten für eine nötige Rückholung im Krankheitsfall ggf. nicht übernommen werden.
- Ggf. könnte es jedoch helfen, wenn Betroffene sich kurz vor ihrer Abreise eine Unbedenklichkeitsbescheinigung/Reisetauglichkeit von ihrem behandelnden Arzt oder ihrer behandelnden Ärztin bescheinigen lassen. Diese Bescheinigung sollte idealerweise in der Landessprache des Reiseziels, oder zumindest auf Englisch, verfasst sein und könnte dafür sorgen, dass die Kostn für einen Rücktransport u.U. doch übernommen werden. Weiterführende Informationen hierzu finden sich in den jeweiligen Versicherungsbestimmungen oder lassen sich bei der Versicherung erfragen.
- Die deutsche Versichertenkarte, auf deren Rückseite die europäische Versichertenkarte (European Health Insurance Card - EHIC) aufgedruckt ist, kann in den meisten europäischen Ländern problemlos eingesetzt werden. Diese Karte deckt notwendige medizinische Behandlungen im europäischen Ausland ab. Hier finden Sie weitere Informationen zur europäischen Krankenversicherungskarte. Die Kostenübernahme einer Psychotherapie im Ausland ist seitens der Krankenkasse vorab genehmigungspflichtig.
- Bezüglich der Medikamente ist es wichtig eine ausreichende Menge, d.h. auch Reserven dabei zu haben. Es ist zudem ratsam, die Medikamente mit sich zu führen und nicht in das Aufgabegepäck zu legen, da bei verspäteter Ankunft oder Verlust des Gepäcks eine schwierige Situation am Urlaubsort entstehen kann, wenn Medikamente dort schnell besorgt werden müssen. Zusätzlich sollten Betroffene ggf. eine Bescheinigung/den Medikamentenplan über die mitgeführten Medikamente zur Sicherheit dabei haben, da einige Medikamente in anderen Ländern möglicherweise unter das Betäubungsmittelgesetz fallen könnten oder es anderweitig am Zoll Probleme geben könnte. Eine Vorlage gibt es beispielsweise vom ADAC. Details dazu sind häufig auf den Webseiten der jeweiligen Botschaften oder Konsulate des Reiselandes zu finden oder vorab mit den Behandelnden zu besprechen.
- Ein weiterer wichtiger Begleiter kann der Europäische Notfallausweis sein. Dieser Ausweis enthält wichtige medizinische Informationen und sollte immer im Portemonnaie mitgeführt werden, um im Notfall schnelle und angemessene Hilfe zu ermöglichen. Zusätzlich enthält der Europäische Notfallausweis die Kontaktdaten der Personen, die in einem Notfall zu verständigen sind. Der Europäische Notfallausweis ist in neun Sprachen gefasst und damit ein idealer Reisebegleiter. Er ist hier online zu beziehen oder auch in vielen Apotheken erhältlich.
Was tun, wenn ein Mensch mit Bipolarer Störung im Ausland in eine so starke Krise gerät, dass er/sie möglichst schnell nach Deutschland zurückkehren sollte/möchte?
Im Falle einer Akutsituation im Ausland kann man sich als erste Anlaufstelle an das Versicherungsunternehmen wenden, bei dem man seine Reise-Krankenversicherung hat, um zu klären, was in die Wege geleitet werden kann. Darüber hinaus können Unternehmen wie beispielsweise der ADAC oder die Johanniter Anlaufstelle sein, um zu klären, wie ein schneller Rücktransport organisiert werden könnte. Man kann sich zudem an die Deutsche Botschaft vor Ort wenden oder mit dem Auswärtigen Amt Kontakt aufnehmen um zu erfragen, welche Möglichkeiten im spezifischen Land bzgl. der benötigten Hilfestellung bestehen.
Oftmals ist jedoch die fehlende Krankheitseinsicht ein Problem und Angehörige wissen dann nicht, wie sie aus Deutschland heraus helfen können. In vielen Fällen bleibt dann nur, dass eine Bezugsperson zur betroffenen Person reist und sie davon überzeugt nach Hause zu reisen. Dabei ist unbedingt zu beachten, dass dies wirklich dem Willen der Person entspricht, denn sollte es auf der Rückreise, beispielsweise im Flugzeug, zu einer Ausnahmesituation (psychotischer Ausbruch oder sonstige unkontrollierbare Situation) kommen, ist es u.U. so, dass eine Fluggeseellschaft eine Person vom Transport ausschließt oder das Flugzeug im Fall der Fälle zwischenlandet – was mit erheblichen Kosten verbunden ist.
In ganz extremen Notsituationen gibt es ein weltweites Netzwerk, das auch aus Deutschland heraus damit beauftragt werden kann, sich um einen Betroffenen in einer schweren Krisensituation im Ausland zu kümmern. Weitere Infos und Ablauf zu klären unter: Magnus (auf eigene Kosten).
Stand: Juni 2024, NS