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DGBS Stellungnahme zur integrierten Versorgung

Integrierte Versorgung bei bipolar Erkrankten gefordert

Die DGBS fordert die Einbeziehung von Menschen mit einer Bipolaren Störung bei der integrierten Versorgung

Die manisch-depressive Erkrankung, die sog. Bipolare Störung, ist eine psychiatrische Erkrankung, die von starken Schwankungen bei Antrieb und Stimmung gekennzeichnet ist und mit einer deutlichen Einschränkung von Lebensqualität und erheblichen Belastungen auch für die Angehörigen verbunden ist. Etwa eine Millionen Menschen in Deutschland sind direkt betroffen, erheblich mehr indirekt, etwa als Angehörige. Viele Menschen, die an einer Bipolaren Störung erkrankt sind, sind früh berentet oder leben von Sozialhilfe; viele haben aufgrund körperlicher Begleiterscheinungen eine verkürzte Lebens-erwartung, viele nehmen sich im Verlauf der Erkrankung das Leben. Gerade Patienten mit einem phasenhaften Verlauf und sehr unterschiedlichen Zuständen brauchen eine möglichst kontinuierliche und integrierte Behandlung, die, um nachhaltig zu sein, Psychotherapie mit einschließt.

Die Deutsche Gesellschaft für Bipolare Störungen begrüßt deshalb außerordentlich den verstärkten Abschluss von Verträgen zur integrierten Versorgung mittlerweile auch für psychiatrische Patienten. Einige der besonders wegweisenden Verträge (Hamburger Modell DAK/AOK u.a., Bochumer Netzwerkvertrag psychische Gesundheit sowie Gemeinde-psychiatrievertrag der TK) berücksichtigen selbstverständlich Patienten mit Bipolaren Störungen – mit nachgewiesenem Erfolg. Die Deutsche Gesellschaft für Bipolare Störungen fordert eindringlich alle Vertragspartner, insbesondere die Kranken-kassen auf, Menschen mit einer Bipolaren Störung bei solchen Verträgen generell zu berücksichtigen. Verträge, die sich beispielsweise auf unipolar depressive oder schizophrene Patienten beziehen, erscheinen für bipolare Patienten wenig sinnvoll.

Angesichts der Häufigkeit und der Schwere der bipolaren Erkrankung ist nicht nachzuvollziehen, warum eine gute integrierte Versorgung für diese Patienten bislang bundesweit modellhaft oder gar flächendeckend nicht eingerichtet worden ist. Auch bipolare Patienten würden von Maßnahmen der Frühbehandlung drohender Rückfälle sehr profitieren. Eine verstärkte ambulante Krisenintervention, die Integration von Psychotherapie sowie ein Hometreatment, das die Angehörigen mit einbezieht, könnten stationäre Aufenthalte ersetzen oder erheblich verkürzen und sich so aus sich selbst heraus finanzieren. Die Grundidee der Integrierten Versorgung, durch eine pauschalierte Finanzierung neue Belohnungsmechanismen zu setzen, gilt also insbesondere auch für Patienten mit Bipolaren Störungen.

Insofern fordert die Deutsche Gesellschaft für Bipolare Störungen, dass die beteiligten Seiten der Versorgung psychiatrischer Patienten, sprich die Krankenhäuser, die niedergelassenen Kollegen und die Krankenkassen bei Verträgen integrierter Versorgung bipolare Patienten einbeziehen.

10.05.2012
Prof. Dr. med. Georg Juckel (Bochum)
Prof. Dr. phil. Thomas Bock (Hamburg)

Stellungnahme integrierte Versorgung

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